1. Gesetzlicher Anspruch
Sie haben einen Pflegegrad und werden Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt?
Dann haben Sie gemäß SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
2. Antrag stellen
Laden Sie dazu einfach unseren Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel herunter und füllen diesen nach Anleitung aus.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch mit Rat und Tat zur Verfügung.
3. Ihr Paket
Stellen Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen Ihr Pflegehilfsmittelpaket zusammen oder wählen Sie eines unserer 6 Pakete.
4. Lieferung
Sowie die Pflegekasse Ihren Antrag bewilligt hat, erhalten Sie Ihr gewähltes Paket.