Jorsana
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsumfang
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf-, Liefer- und sonstigen Rechtsgeschäfte einschließlich Beratungen zwischen JORSANA und ihren Geschäftspartnern.

1.2 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Geschäftspartners werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen seitens JORSANA nicht ausdrücklich widersprochen oder in Kenntnis abweichender AGB`s, des Geschäftspartners, geliefert wird. Für den Fall, dass der Geschäftspartner die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich JORSANA anzuzeigen.

1.3 Die vorliegenden AGB´s gelten für alle zwischen JORSANA und dem Geschäftspartner abgeschlossenen Verträge und sonstigen Absprachen im Rahmen der Geschäftsverbindung, einschließlich künftiger Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit JORSANA geschlossenen Verträgen unterliegt zu ihrer Wirksamkeit dem Erfordernis der Einwilligung durch JORSANA. JORSANA hat das Recht, alle Ansprüche aus den, mit dem Geschäftspartner bestehenden Verträgen, an Dritte abzutreten.

1.5 Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung JORSANA, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für die Abweichung von dieser Schriftformklausel.

1.6 Ändert JORSANA die Geschäftsbedingungen, so erhalten die Änderungen Geltung auch für bestehende Geschäftsbeziehungen, sofern der Geschäftspartner nicht binnen einer Frist von 1 Monat ab Kenntnis widerspricht.

2. Auftragserteilung, Leistung, Rücktritt
2.1 Die Angebote von JORSANA sind freibleibend.

2.2 Aufträge gelten von JORSANA als verbindlich angenommen, wenn sie ausdrücklich oder durch Lieferung innerhalb angemessener Frist bestätigt werden.

2.3 JORSANA ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Fälle höherer Gewalt der Leistungserbringung entgegenstehen, deren Umstände JORSANA nicht zu vertreten hat.  JORSANA wird den Geschäftspartner über solche Umstände unverzüglich benachrichtigen.

3. Lieferung, Leistungszeit und -ort, Verzug, Gefahrenübergang
3.1 JORSANA ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für den Geschäftspartner nicht von Interesse. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.

3.2 Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Fristen oder Termine verlängern sich angemessen, auch während des Verzugs, bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren oder nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, welche von JORSANA nicht zu vertreten hat. Dasselbe gilt, wenn der Geschäftspartner nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags wünscht.

3.3 JORSANA kommt mit ihren Leistungspflichten nur durch schriftliche Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung eines unverbindlichen Termins oder einer unverbindlichen Frist muss der Geschäftspartner von JORSANA zuvor eine angemessene Frist, mindestens aber eine Frist von vier Wochen zur Erbringung der Leistung gesetzt haben.

3.4 Lieferungen und Leistungen von JORSANA erfolgen am Geschäftssitz von JORSANA. Bei Versendungen der Ware an einen Geschäftspartner geht die Gefahr auf den Geschäftspartner über, sobald die Ware an die Transportperson oder beauftragte Spedition übergeben wird. Die Versandkosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel innerhalb der 40,00 Euro Pauschale, sind für den Geschäftspartner Versandkostenfrei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom Geschäftspartner zu tragen, wenn der Warenbestellwert unter 150,00 Euro liegt. Die Wahl des Versandweges liegt im Ermessen von JORSANA.

3.5 Bei Anlieferungen an JORSANA von Geschäftspartnern erfolgt der Gefahrenübergang am Geschäftssitz von JORSANA.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
4.1 Alle Preise sind gemäß der Kleinunternehmer-Regelung, §19 Abs. 1 UstG ohne Ausweisung der Umsatzteuer; in Euro/Brutto.

4.2 Die Zahlung hat sofort und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Geschäftspartner kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung der Ware die Zahlung bewirkt hat. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei JORSANA.

4.3 Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet, wenn JORSANA nicht im Einzelfall einen höheren Schaden nachweist oder der Geschäftspartner den Nachweis für einen geringeren Schaden erbringt.

4.4 Tritt beim Geschäftspartner eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, werden alle Forderungen von JORSANA gegen den Geschäftspartner fällig. Ist der Geschäftspartner länger als zwei Wochen in Verzug, kann JORSANA für weitere Leistungen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen.

4.5 Die Aufrechnung des Geschäftspartners mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Geschäftspartner ist zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.6 Ereignisse höherer Gewalt, Versorgungsschwierigkeiten, Verkehrsstörungen, Streiks, Betriebsstörungen sowie die Folgen hieraus entbinden JORSANA bis zur Beseitigung der Störung ganz oder teilweise von der Erfüllung des Vertrags.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von JORSANA aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner Eigentum von JORSANA.

5.2 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von JORSANA stehende Ware (im Folgenden: Vorbehaltsware) pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und andere Elementar-Schadensgefahren zu versichern und von JORSANA auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Geschäftspartners als an JORSANA abgetreten.

5.3. Der Geschäftspartner ist zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht befugt. Für den Fall, dass der Geschäftspartner die Vorbehaltsware dennoch veräußert und JORSANA dies genehmigt, tritt der Geschäftspartner von JORSANA alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, JORSANA alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen hat der Geschäftspartner Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von JORSANA unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen, JORSANA unverzüglich zu unterrichten und die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

5.4 JORSANA verpflichtet sich, die ihr durch den Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Geschäftspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht JORSANA zu.

5.5 Bei schuldhaften Pflichtverletzungen des Geschäftspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist JORSANA berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer Frist von drei Wochen die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, JORSANA hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Geschäftspartner ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Geschäftspartner gestattet JORSANA unwiderruflich, zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware, die Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten.

5.6 Im Falle einer Zwangsvollstreckung oder Insolvenz ist Geschäftspartner verpflichtet, JORSANA unverzüglich zu informieren.

6. Gewährleistung
6.1 Der Geschäftspartner hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und andere Mängel (im Folgenden: Mängel) zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er JORSANA innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Geht JORSANA aufgrund des Unterlassens der Untersuchungs- und Rügepflicht ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Geschäftspartner für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

6.2 Der Geschäftspartner hat JORSANA Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch JORSANA zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist JORSANA von der Mängelhaftung befreit.

6.3 JORSANA gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.  JORSANA haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt auch vor, wenn dieser vom Geschäftspartner selbst mit unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.

6.4 Verlangt der Geschäftspartner wegen eines Mangels Nacherfüllung, ist ersetzte Ware an JORSANA zurückzugeben.  JORSANA kann die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. Wenn eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, verweigert wird oder aus sonstigen von JORSANA zu vertretenden Gründen innerhalb der angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Geschäftspartner nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Fristsetzung muss unter der Androhung erfolgt sein, dass der Geschäftspartner nach Ablauf der Frist die Leistung oder Nacherfüllung ablehnt. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

6.5 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch den normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Benutzung der Waren auf einer anderen als der angegebenen Systemumgebung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder ein sonstiges Verschulden des Geschäftspartners entstehen.

6.6 Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche des Geschäftspartners einschließlich der Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

6.7 Wird JORSANA vom Geschäftspartner wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel JORSANA nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Geschäftspartner den entstandenen Aufwand zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme von JORSANA grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

6.8 JORSANA haftet nicht auf Grund öffentlicher Äußerungen in ihrer Werbung oder der Werbung eines sonstigen Herstellers der gelieferten Waren oder dessen Gehilfen, wenn und soweit der Geschäftspartner nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, JORSANA die Äußerung nicht kannte oder nicht kennen musste oder die Aussage zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.

7. Haftung
7.1 JORSANA haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JORSANA nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von JORSANA auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die verschuldensunabhängige Haftung von JORSANA nach § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung für das Fehlen wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Verschwiegenheit, Datenschutz
8.1 JORSANA und der Geschäftspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Unterlagen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Daten, die wir vom Geschäftspartner zur Erfüllung dieses Vertrages erhalten, verwenden wir auch, um dem Geschäftspartner Angebote zukommen zu lassen. Sie können der Nutzung der Daten zu diesem Zweck jedoch jederzeit widersprechen.

8.2 Im Falle einer Inanspruchnahme von JORSANA aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Geschäftspartners angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Warenverpackung.

9. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei JORSANA gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von JORSANA. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gießen, sofern der Geschäftspartner Kaufmann ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen fehlen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle von unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Die Parteien sind überdies verpflichtet, auf Bestimmungen hinzuwirken, durch die ein der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung, wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren:

JORSANA Medizinischer Fachhandel, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 35423 Lich,

Tel.: 06404 / 90799-65, Fax: 06404 / 90799-94, E-Mail: info@jorsana.de.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag  widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichteten, an JORSANA Medizinischer Fachhandel, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 35423 Lich, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.